Anmeldungen in Dänemark
Wenn Sie als Grenzpendler in Dänemark arbeiten wollen, benötigen Sie als EU-Bürger keine Aufenthaltsgenehmigung. Sie müssen nur weiterhin mit Ihrer Adresse an Ihrem Wohnort in Deutschland gemeldet sein (Einwohnermeldeamt).
Wenn Sie in Dänemark die Arbeit aufnehmen, müssen Sie sich an das Rathaus/den Bürgerservice der Kommune, in der Ihr Arbeitsplatz liegt, wenden. Sie müssen Ihren Personalausweis und ggf. Ihren Trauschein mitbringen sowie Dokumente über den Personenstand und Kinder. Bitte bringen Sie auch den Arbeitsvertrag mit.
Hier erhalten Sie:
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Wenn Sie in Dänemark die Arbeit aufnehmen, müssen Sie sich an das Rathaus/den Bürgerservice der Kommune, in der Ihr Arbeitsplatz liegt, wenden. Sie müssen Ihren Personalausweis und ggf. Ihren Trauschein mitbringen sowie Dokumente über den Personenstand und Kinder. Bitte bringen Sie auch den Arbeitsvertrag mit.
Hier erhalten Sie:
- die dänische Krankenversicherungskarte
- das Formular S1 (früher: E106), das Sie bei Ihrer bisherigen Krankenkasse in Deutschland abgeben. (Nachweis, dass Sie in Dänemark krankenversichert sind, sofern Sie nicht gleichzeitig in Deutschland erwerbstätig sind)
Hier erhalten Sie:
- eine Steuernummer/CPR-Nummer,
- eine Steuerkarte.
Sie müssen ein Bankkonto haben, um Lohn ausgezahlt zu bekommen. Sprechen Sie mit Ihren Arbeitgeber.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Eures Berater


