Urlaubsregelungen in Dänemark
Als Grenzgänger haben Sie Anspruch auf Urlaub nach den Regeln des Landes, in dem Sie arbeiten.
Auf Workindenmarks Webseite bekommen Sie alle Auskünfte über
Kehren Sie nach Deutschland zurück um hier eine Arbeit aufzunehmen, haben Sie nur Anspruch auf anteiligen Urlaub nach deutschen Regeln. Ihr dänisches Urlaubsgeld wird Ihnen jedoch auf Antrag bei Beendigung der Beschäftigung ausbezahlt. Verweisen Sie in Ihrem Antrag auf §30 (2) ferieloven (Urlaubsgeldgesetz) und melden Sie sich bei der Kommune von der cpr-nummer (Personennummer) ab. Teilen Sie außerdem eine Bankverbindung mit.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Eures Berater


