Es gibt folgende verschiedenen Rentenformen:
Staatliche Rente ("Folkepension"), die gesetzlich bestimmt und ein Teil der Sozialversicherung in Dänemark ist
Sonstige gesetzliche Rentenversicherungen (Zusatzrentenversicherung für Arbeitnehmer - "ATP-Bidrag" - und besonderes Rentensparguthaben - "SP-Bidrag")
Kollektive Rentenversicherungen, die zwischen den Tarifparteien mittels eines für ein bestimmtes Gebiet geltenden Tarifvertrags vereinbart werden
Betriebsrente ("Firmapension"), die individuell zwischen dem einzelnen Unternehmen und dem Angestellten vereinbart wird
Privates Rentensparguthaben, das eine Person unabhängig von ihrem Arbeitgeber bei ihrer Bank oder Rentenkasse errichtet
Durch den Aufenthalt in Dänemark erwirbt man nach einigen Jahren einen Anspruch auf staatliche Rente, und viele Personen unterliegen durch ihren Arbeitsvertrag gleichzeitig einer Betriebsrente oder einer kollektiven Rentenversicherung. Ausserdem entscheiden sich viele Arbeitnehmer zusätzlich dazu, eine private Rentenversicherung abzuschliessen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Eures Berater.


