Wenn Sie als Grenzgänger in Dänemark zu arbeiten beginnen, müssen Sie selbst dafür sorgen, dass Sie gegen Arbeitslosigkeit versichert sind, wenn Sie dies wünschen. Wenn Sie Ihren Leistungsanspruch aus Deutschland übertragen möchten, setzt das eine Mitgliedschaft in einer A-kasse innerhalb von 8 Wochen nach Arbeitsaufnahme voraus.
Verfahren bei Arbeitslosigkeit:
1. Vollständige Arbeitslosigkeit
Sie haben Anspruch auf Leistungen in Ihrem Wohnortland.
Melden Sie sich sofort bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit in Deutschland. Vorzulegen ist ein Nachweis der Beschäftigungszeiten in Dänemark, Formular PDU1. (Den Antrag erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit, bei Ihrer A-kasse oder unter (www.penst.dk)
2. Vorübergehende Arbeitslosigkeit
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Eures Berater.
Verfahren bei Arbeitslosigkeit:
1. Vollständige Arbeitslosigkeit
Sie haben Anspruch auf Leistungen in Ihrem Wohnortland.
Melden Sie sich sofort bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit in Deutschland. Vorzulegen ist ein Nachweis der Beschäftigungszeiten in Dänemark, Formular PDU1. (Den Antrag erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit, bei Ihrer A-kasse oder unter (www.penst.dk)
2. Vorübergehende Arbeitslosigkeit
- Entlassung wegen Schlechtwetter,
- Entlassung wegen Kurzarbeit,
- Entlassung wegen Materialmangels,
- Urlaubsgeld bei kollektiver Schließung im ersten Urlaubsjahr.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Eures Berater.


