In Dänemark sind alle Beschäftigten Mitglied einer gesetzlichen Arbeitsunfallversicherung. Die Beschäftigten werden vom Arbeitgeber bei der Versicherung angemeldet und der Arbeitgeber zahlt die Beiträge. Der Arbeitgeber ist verpflichtet Arbeitsunfälle der Versicherung zu melden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Eures Berater.
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