Grenzgänger müssen ihren Antrag auf Kindergeld an die dänische Kommune stellen, in der der Arbeitsplatz liegt.
Wenn Sie Kinder zwischen 18 und 25 Jahren haben, müssen Sie sich an der Familienkasse in Deutschland wenden.
Wenn Sie als Grenzgänger in Dänemark arbeiten und Ihr Ehepartner in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist oder Lohnersatzleistungen bezieht, erhält Ihr Ehepartner deutsches Kindergeld.
Wenn Sie und Ihr Ehepartner als Grenzgänger in Dänemark arbeiten, ist Dänemark allein für das Kindergeld zuständig.
Wenden Sie sich an die Sozialverwaltung der dänischen Kommune, in der Ihr Arbeitsplatz liegt oder an die deutsche Familienkasse. Hier wird geprüft, wo Sie einen Anspruch auf Leistungen für Kinder haben und wie viel.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Kommune oder Familienkasse.


