Wenn Sie in Deutschland wohnen und ausschließlich in Dänemark für einen dänischen Arbeitgeber arbeiten, müssen Sie in Dänemark versichert sein. Wenden Sie sich an die Kommune, in der Ihr Arbeitsplatz liegt. Sie erhalten hier den Vordruck S1 (früher E106). Dieses Formular ist bei der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland einzureichen und nach Bescheinigung wieder an die dänische Kommune zurückzuschicken. Sie erhalten dann eine dänische Versichertenkarte (sygesikringsbevis), welche jedes Jahr erneuert werden muss. Den Krankenversicherungsausweis benötigen Sie bei Inanspruchnahme des dänischen Gesundheitswesens und bei Reisen in andere Länder.
Näheres zum Versicherungsschutz bei Auslandsreisen können Sie bei Ihrer Kommune erfahren. Festzuhalten bleibt, dass Sie nach Abgabe des Vordrucks S1 (früher E106) bei Ihrer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung, und nach Erhalt Ihrer dänischen Krankenversicherungskarte, als Grenzpendler in beiden Ländern krankenversichert sind. Familienmitglieder, die Sie versorgen und die nicht selbst krankenversichert sind, sind ebenfalls über Sie mitversichert. Familienmitglieder, die in Deutschland leben, dürfen dabei im Krankheitsfall nur Hilfe nach der deutschen Gesetzgebung in Anspruch nehmen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Kommune in Dänemark.


