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Krankengeld für Grenzgänger

Bei Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Krankheit unterliegen Sie als Grenzpendler den dänischen Bestimmungen. Wenn Sie am Wohnsitz in Deutschland erkranken, können Sie sich gemäß den in der dänischen Gesetzgebung geltenden Bestimmungen krankmelden, d.h. beim Arbeitgeber oder evtl. bei der Kommune. Sie können auch Krankengeld durch die deutsche Krankenkasse beantragen. Die deutsche Krankenkasse setzt sich mit der Kommune in Verbindung, in der sich das dänische Unternehmen befindet.

Mehr Information über Krankengeld erhalten Sie auf die Webseite des Infocenters unter www.pendlerinfo.org

Senest redigeret af webredaktør den 21-06-2011

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