Find en institutions hjemmeside


Leist. bei Mutterschaft

Vier Wochen vor dem erwarteten Geburtstermin bis 14 Wochen nach der Geburt haben Frauen Anspruch auf Schwangerschaftsurlaub (Barselsorlov). Bedingung ist, dass sie in den letzten 13 Wochen vor Antritt des Urlaubs ununterbrochen beschäftigt waren, und zwar mindestens 120 Stunden. Die Eltern haben Anspruch auf insgesamt 52 Wochen Mutterschaftsgeld bei Abwesenheit vom Arbeitsplatz bedingt durch eine Entbindung oder eine Adoption.

Grundsätzlich gilt, dass Sie als Grenzgänger Leistungen, die mit der Geburt Ihres Kindes zusammenhängen, nur in dem Land beziehen können, in dem Sie arbeiten.

Wenn Sie als  Grenzgängerin in Deutschland wohnen und in Dänemark arbeiten, haben Sie im Falle einer Schwangerschaft Anspruch auf die dänischen Leistungen. 

Lesen Sie mehr über Familienlesistungen auf Pendlerinfo.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber oder Pendlerinfo.

Senest redigeret af webredaktør den 27-05-2011

skybrud.dk