In Dänemark wird die Rente, Frührente (folkepension, førtidspension) staatlich über die Steuern finanziert. Das Recht auf Rente sowie die Höhe hängt nicht von der Höhe oder der Dauer des früheren Einkommens ab, sondern von der Wohnzeit in Dänemark.
Bei Grenzgängern (oder ehemaligen Grenzgängern) wird sich die Rente aus den Anteilen der Versicherungen der Länder zusammensetzen, in denen sie gearbeitet haben. Der Rentenanteil jedes einzelnen Landes entspricht dabei der Beitrags- bzw. Beschäftigungsdauer dort. Um einen Anspruch zu haben, muss die Beschäftigung allerdings insgesamt mindestens 1 Jahr gedauert haben.
Wichtig ist, dass Sie die Beschäftigungs- und Versicherungsnachweise aus allen Arbeitsverhältnissen sammeln, um auch Ihre Auslandsbeschäftigung belegen zu können!
Der Rentenantrag wird bei der zuständigen Stelle Ihrer Wohngemeinde gestellt (z. B. DRV). Ein Rentenantrag in Deutschland löst auch den Antrag auf Rente (folkepension) aus, sofern die Arbeitszeiten in Dänemark belegt sind. Sie brauchen hier nicht selbst tätig zu werden. Die Anteile werden dann von den einzelnen Trägern ausgezahlt.
Im Zweifel sollten Sie sich auf jeden Fall selbst erkundigen. Ansprechpartner in Deutschland sind die Versicherungsberatungsstellen und Deutschre Rentenversicherung, in Dänemark die Sozialamt (socialforvaltning) der Kommunen, die Ihre Anfragen ggf. weiterleiten.
ATP (Arbejdsmarkedets tillægspension) ist eine zusätzliche Rentenversicherung der Tarifpartner. Jeder Arbeitnehmer, der mindestens neun Wochenstunden arbeitet, zahlt hier ein. Die Höhe der ausgezahlten Zusatzrente hängt von der Höhe der eingezahlten Beträge ab.
Lesen Sie mehr über Rente auf workindenmark.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Pendlerinfo.
Bei Grenzgängern (oder ehemaligen Grenzgängern) wird sich die Rente aus den Anteilen der Versicherungen der Länder zusammensetzen, in denen sie gearbeitet haben. Der Rentenanteil jedes einzelnen Landes entspricht dabei der Beitrags- bzw. Beschäftigungsdauer dort. Um einen Anspruch zu haben, muss die Beschäftigung allerdings insgesamt mindestens 1 Jahr gedauert haben.
Wichtig ist, dass Sie die Beschäftigungs- und Versicherungsnachweise aus allen Arbeitsverhältnissen sammeln, um auch Ihre Auslandsbeschäftigung belegen zu können!
Der Rentenantrag wird bei der zuständigen Stelle Ihrer Wohngemeinde gestellt (z. B. DRV). Ein Rentenantrag in Deutschland löst auch den Antrag auf Rente (folkepension) aus, sofern die Arbeitszeiten in Dänemark belegt sind. Sie brauchen hier nicht selbst tätig zu werden. Die Anteile werden dann von den einzelnen Trägern ausgezahlt.
Im Zweifel sollten Sie sich auf jeden Fall selbst erkundigen. Ansprechpartner in Deutschland sind die Versicherungsberatungsstellen und Deutschre Rentenversicherung, in Dänemark die Sozialamt (socialforvaltning) der Kommunen, die Ihre Anfragen ggf. weiterleiten.
ATP (Arbejdsmarkedets tillægspension) ist eine zusätzliche Rentenversicherung der Tarifpartner. Jeder Arbeitnehmer, der mindestens neun Wochenstunden arbeitet, zahlt hier ein. Die Höhe der ausgezahlten Zusatzrente hängt von der Höhe der eingezahlten Beträge ab.
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