Doppelbesteuerungsabkommen
Das deutsch-dänische Doppelbesteuerungsabkommen sieht vor, dass man nur in einem Land unbeschränkt steuerpflichtig ist.
Wenn Sie mehr als 75 Prozent Ihres Jahreseinkommens aus einer Tätigkeit in Dänemark beziehen, können Sie beantragen, in Dänemark beschränkt steuerpflichtig zu werden.
Sie müssen eine besondere Steuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige einreichen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Steuenbehörden (Finanzamt) beider Länder.


