Deutsche Staatsbürger mit Fachhochschulreife oder Abitur haben die Möglichkeit, in Dänemark an einer Hochschule oder Universität zu studieren. Der deutsche Schulabschluss wird anerkannt. Unter Umständen kann ein Interview oder eine Aufnahmeprüfung verlangt werden.
Bewerbungen müssen direkt an die gewählte Ausbildungsstätte gerichtet werden. Dort wird dann geklärt, ob die Voraussetzungen für eine Aufnahme erfüllt sind.
Sie können auch nur einen Teil Ihres Studiums in Dänemark absolvieren. In diesem Zusammenhang gibt es verschiedene EU-Austauschprogramme, die auch finanziell gefördert werden können. Ob diese Möglichkeit in Ihrem persönlichen Fall besteht, kann Ihnen Ihre Hochschule bzw. Universität in Deutschland sagen.
Als Grenzgänger benötigen Sie keine Aufenthaltserlaubnis in Dänemark, und in der Regel ist es ausreichend, wenn Sie in Deutschland krankenversichert sind.
Personen, die an Hochschulen in Dänemark studieren möchten, müssen einen Antrag auf Aufenthalts- und evtl. Arbeitserlaubnis beim Generalkonsulat auf Formular ST1 einreichen. Das Formular wird zunächst von der Hochschule beschafft und ausgefüllt. Danach erhält es der Antragsteller, der den Rest des Formulars ausfüllt und es beim Generalkonsulat einreicht.
Bewerbungen müssen direkt an die gewählte Ausbildungsstätte gerichtet werden. Dort wird dann geklärt, ob die Voraussetzungen für eine Aufnahme erfüllt sind.
Sie können auch nur einen Teil Ihres Studiums in Dänemark absolvieren. In diesem Zusammenhang gibt es verschiedene EU-Austauschprogramme, die auch finanziell gefördert werden können. Ob diese Möglichkeit in Ihrem persönlichen Fall besteht, kann Ihnen Ihre Hochschule bzw. Universität in Deutschland sagen.
Als Grenzgänger benötigen Sie keine Aufenthaltserlaubnis in Dänemark, und in der Regel ist es ausreichend, wenn Sie in Deutschland krankenversichert sind.
Personen, die an Hochschulen in Dänemark studieren möchten, müssen einen Antrag auf Aufenthalts- und evtl. Arbeitserlaubnis beim Generalkonsulat auf Formular ST1 einreichen. Das Formular wird zunächst von der Hochschule beschafft und ausgefüllt. Danach erhält es der Antragsteller, der den Rest des Formulars ausfüllt und es beim Generalkonsulat einreicht.


